Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Jan von Wille (im Folgenden „Dienstleister“ genannt) als freier Trauredner beseitigen.

Leistungen


a) Der Dienstleister setzt die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.
b) Die freie Trauung wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) durchgeführt.
c) Alle Angebote des Dienstleister sind freibleibend und unverbindlich.
d) Es werden ausschließlich Leistungen des Dienstleister an den Auftraggeber erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.
e) Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder im Angebot aufgeführt werden sind Zusatzleistungen. Etwaige Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
f) Für Beiträge anderer Personen während der Hochzeitszeremonie übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung und keine Haftung.


Vorgespräche

Als Vorgespräche sind zur Ausarbeitung der Hochzeitszeremonie maximal zwei Gesprächstermine vorgesehen. Diese finden, wenn nicht anders vereinbart, in den Räumlichkeiten des Dienstleisters oder per Zoom / Telefon statt.


Gewährleistung


Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Ebenso sind Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung ausgeschlossen. Der Dienstleister ist außerdem nicht haftbar zu machen für eine nichtschuldhafte Verspätung zur freien Trauung durch höhere Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise schlechte Witterungsverhältnisse (Starkregen etc.) oder verkehrsbedingte Verzögerungen (Autopanne, Verkehrsstau etc.).


Honorar

Erteilt der Auftraggeber den Auftrag den Dienstleister, beginnt der Honoraranspruch. Alle Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Mit Abschluss des Vertrags wird eine vertraglich geregelte Anzahlung geleistet. Damit gilt der Vertrag als geschlossen.


Vertrags-Kündigung bzw. Vertrags-Rücktritt

Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, Fax, E-Mail).
Bei einer Vertrags-Kündigung bzw. Vertrags-Rücktritt besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung.
Bei einem Rücktritt mit weniger als 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin der Zeremonie, werden insgesamt 75% des Brutto-Gesamtwertes fällig. Sollte der Dienstleister aus gewichtigen Gründen (z.B. Krankheit) verhindert sein, so obliegt es dem Dienstleiter einen Kollegen/eine Kollegin mit der Restdurchführung des Auftrags bzw. der Durchführung der Zeremonie zu betrauen. Hierdurch entstehen dem Auftraggeber keine Mehrkosten.

Kosten & Reisekosten

Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden 0,30 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ein Komplettpreis beinhaltet diese Kosten.


Veranstaltungsbedingte Kosten, wie GEMA, übernimmt der Auftraggeber.


Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen bzw. der Begleichung aller Rechnungen.
Nichterbringung der LeistungKann der Dienstleister die vereinbarten Vertragsleistungen aus wichtigem Grund nicht erfüllen (z.B. familiärer Todesfall, höhere Gewalt, Unfall etc.), entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits gezahltes Honorar wird unverzüglich zurückerstattet.
Der Dienstleister wird versuchen, geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Auftraggeber ist jedoch nicht zu dazu verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen.


Mängel

Mängel und Beanstandungen sind dem Dienstleister unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.


Haftung

Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches und der Kenntnisnahme bzw. mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.
Der Dienstleister ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftbar zu machen. Für Fremdleistungen, die vermittelt wurden, ist eine Haftung durch den Dienstleister ausgeschlossen.